Der Gesetzgeber hat mit der Novellierung des Insolvenzrechts auch die Sanierung von Unternehmen zu einem zentralen Ziel der Insolvenzordnung erklärt. Durch diese Maßnahme soll das Ziel erreicht werden, dass der Begriff der "Insolvenz" nicht länger stigmatisiert und zum Unwort für Unternehmer wird. Die Sanierung unter Insolvenzschutz ist zu einer echten Sanierungsalternative geworden, die bei der Suche nach dem richtigen Weg für die Bewältigung der Unternehmenskrise geprüft und berücksichtigt werden sollte.

Nachstehend führen wir Ihnen auszugweise Möglichkeiten des ESUG auf. Wir empfehlen in jedem Fall eine fachkundige Beratung. Vertiefende Informationen finden Sie auch auf der Homepage des Deutschen Instituts für angewandtes Insolvenzrecht e.V. (DIAI).

 

Schutzschirmverfahren

Zeigt die Analyse, dass zwar noch nicht heute, aber in der nächsten Zukunft die Liqudiitätssituation des Unternehmens zu einem echten Problem wird, so spricht der Gesetzgeber von der "drohenden Zahlungsunfähigkeit". Für diesen Fall ist das neue Instrument des Schutzschirmverfahrens geschaffen worden. In einem Zeitraum von max. 3 Monaten kann das Unternehmen, geschützt durch das Gesetz, einen Sanierungsplan erarbeiten, eventuell notwendige Korrekturen an der Unternehmensstrategie vornehmen, sich operativ neu aufstellen und notwendige Korrekturen in der Bilanz zur Stärkung der Eigenkapitalsituation vornehmen.

Wesentliche Merkmale (Auszüge)

  • Das Management bleibt während der gesamten Sanierungsphase im Amt
  • Am Ende des Schutzschirmverfahrens kehrt bei erfolgreicher Sanierung das Unternehmen mit seinen heutigen Mitarbeitern und Eigentümer gestärkt zurück an den Markt.

 

Eigenverwaltung und Insolvenzplan

Auch für den Fall, dass die Liquiditätskrise schon mehr als eine "drohende Zahlungsunfähigkeit" ist, sieht das ESUG Möglichkeiten vor, die Sanierung des Unternehmens zum Ziel zu erklären. Bei der Eigenverwaltung bleibt, wie beim Schutzschirmverfahren das Management im Amt. Der Sachwalter (früher Insolvenzverwalter) begleitet das Verfahren lediglich. Das Ziel dieser Möglichkeit ist es, einen Insolvenzplan aufzustellen. Dieser Plan beschreibt die zukünftige strategische und operative Aufstellung des Unternehmens, die Renditefähigkeit in der Zukunft und die Regelungen in welcher prozentualen Höhe die "alten" Verbindlichkeiten ausgeglichen werden. Stimmt die Mehrheit der Gläubiger dem Plan zu so kehrt das Unternehmen nach Beendigung des Verfahrens und Erfüllung aller Vereinbarung aus dem Insolvenzplan gestärkt wieder an den Markt zurück.

 

        

        

               

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